Bundesgericht bestätigt: Beobachter deckte Unterschriftenfälschungen bei Krankenkassenvermittler auf
Das Bundesgericht hat die Berichterstattung des Beobachters über systematische Unterschriftenfälschungen beim Krankenkassenvermittler Swiss Home Finance vollumfänglich bestätigt. Der Vermittler war zuvor mit einer PR-Kampagne gegen das Magazin vorgegangen.

Der Fall begann mit einem kritischen Artikel des Beobachters mit dem Titel «Mit Fake-Unterschrift zum Kassenwechsel». Darin dokumentierte das Magazin, wie Mitarbeiter des Krankenkassenvermittlers systematisch Kundenunterschriften fälschten. Ein dem Beobachter zugespieltes Video zeigte den Prozess: Mitarbeiter klebten ein Dokument mit einer echten Kundenunterschrift an eine Scheibe und zeichneten die Signatur auf einem nicht unterzeichneten Dokument nach. Nach Aussagen ehemaliger Mitarbeiter war dies gängige Praxis, die «mehrmals pro Woche» vorkam.
Bernard Duzhmani, Inhaber der Swiss Home Finance AG, reagierte mit einer aggressiven Gegenkampagne. Er schaltete im August 2021 ganzseitige Inserate in der «NZZ am Sonntag» und in «20 Minuten», in denen er dem Beobachter vorwarf, fremdenfeindliche Reflexe zu bedienen. Zusätzlich reichte er mit Unterstützung der Medienanwältin Rena Zulauf eine Zivilklage ein.
Doch die Justiz bestätigte die Recherchen des Beobachters auf allen Ebenen. Das Zürcher Handelsgericht im Mai 2024 und nun auch das Bundesgericht sahen es als erwiesen an, dass die Unterschriftenfälschungen systematisch praktiziert wurden. Das Gericht stellte klar, dass bereits das Video den «Hauptbeweis» für die Praktiken lieferte, unterstützt durch Aussagen ehemaliger Mitarbeiter und interne Dokumente.
Besonders kritisch bewertete das Handelsgericht das interne Kontrollsystem der Firma. Ein System, bei dem Mitarbeiter selbst die Qualitätskontrolle durchführen, könne nicht zuverlässig sein – besonders wenn fragwürdige Praktiken «unverhohlen im Büro stattfanden».
Der Fall zeigt exemplarisch die Bedeutung investigativer Medienarbeit für die Aufdeckung von Missständen im Gesundheitswesen und unterstreicht die Wichtigkeit rechtlicher Bestätigung journalistischer Recherchen.