Bundesgericht stützt Beobachter-Berichterstattung über umstrittene Geschäftspraktiken

Die Klage von Swiss Home Finance wegen Persönlichkeitsverletzung wurde abgewiesen. Das Bundesgericht bestätigt die Rechtmässigkeit der Beobachter-Berichterstattung über umstrittene Geschäftspraktiken. Der Fall erlangte durch die PR-Kampagne #SecondoAugust grosse Bekanntheit.

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Benard Duzhmani beteuert seine Unschuld nach dem Bundesgerichtsentscheid. Quelle: zvg

«Ich bin unschuldig», erklärt Unternehmer Benard Duzhmani nach einem wegweisenden Bundesgerichtsentscheid zur Beobachter-Berichterstattung. Das höchste Schweizer Gericht hat die Klage der Swiss Home Finance wegen angeblicher Persönlichkeitsverletzung abgewiesen und die Rechtmässigkeit der journalistischen Arbeit des Beobachters bestätigt.

Der Fall erregte im August 2021 besondere Aufmerksamkeit durch die PR-Kampagne #SecondoAugust, die von Duzhmani lanciert wurde. Die ursprüngliche Berichterstattung des Beobachters hatte sich kritisch mit den Geschäftspraktiken des Unternehmens auseinandergesetzt.

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Der Bundesgerichtsentscheid bestätigt die journalistische Sorgfaltspflicht des Beobachters. Quelle: zvg
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Die Berichterstattung über umstrittene Geschäftspraktiken wurde als rechtmässig eingestuft. Quelle: zvg

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